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BGH - Entscheidung vom 06.12.1990

I ZR 297/88

Normen:
UWG § 1
WZG § 24, § 31

Fundstellen:
BB 1991, 441
BGHR UWG § 1 Behinderung 3
BGHR UWG § 1 Rufausbeutung 5
BGHR WZG § 16 Zeichenmäßiger Gebrauch 6
BGHR WZG § 31 Kennzeichnungskraft 3
BGHR WZG § 31 Verwechslungsgefahr 13
BGHZ 113, 115
DB 1991, 487
EWiR 1991, 301
EWiR § 1 UWG 6/91, 301
GRUR 1991, 609
LM § 24 WZG Nr. 113
MittdtPatAnw 1991, 94
NJW 1991, 3214
NJW-RR 1992, 177
WRP 1991, 296
ZIP 1991, 683
wrp 1991, 296

Die Klägerin ist die Herstellerin der bekannten Mercedes-Personenwagen, für die sie regelmäßig aus Zahlen und Buchstaben bestehende Kombinationen als Modell- oder Typenbezeichnungen verwendet. Die Zahlen weisen dabei - [...]
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