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BGH - Entscheidung vom 23.02.1990

V ZR 192/88

Normen:
BGB § 812 Abs.1 S.2 2.Alt., § 815

Fundstellen:
BB 1990, 735
BGHR BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 Schuldanerkenntnis 1
BGHR BGB § 815 Schuldanerkenntnis 1
DRsp I(144)121e-f
JuS 1990, 761
MDR 1990, 807
VersR 1990, 538
WM 1990, 819
ZIP 1990, 721

Die Ehefrau des Klägers war bei der Beklagten als Kassiererin beschäftigt und veruntreute dort bis Juni 1986 mehr als 200.000 DM. Nach Aufdeckung der Tat erkannten der Kläger und seine Ehefrau in notarieller Urkunde [...]
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