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BGH - Entscheidung vom 30.07.1990

NotZ 22/89

Normen:
BNotO § 10 Abs.2

Fundstellen:
DNotZ 1991, 333
DRsp IV(485)250b-c

b. »Zu Sinn und Zweck der Regelung der Residenzpflicht in [§ 10 Abs. 2] BNotO hat [sich] der Senat [bereits] im Beschluß, DNotZ 1984, 772 = DRsp IV (485) 182 a [geäußert]. ... [Danach sind in den »Grundsätzen zur [...]
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