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BGH - Entscheidung vom 12.12.1990

IV ZR 213/89

Normen:
BNotO § 67 Abs.2 Nr.3
VVG § 76 f.

Fundstellen:
AnwBl 1991, 264
BGHR BGB § 249 Rangstellenverlust 1
BGHR BNotO § 67 Abs. 2 Nr. 3 Schadloshaltung 1
BGHR VVG § 74 Vertrauensschadensversicherung 1
BGHR VVG § 77 Treuhandverhältnis 1
BGHZ 113, 151
DRsp II(228)177a-b
NJW 1991, 1055
VersR 1991, 299
WM 1991, 740

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen eines nach ihrer Auffassung fehlerhaft ausgezahlten Versicherungsbetrages. Ende 1981 wollten die Miteigentümer eines Grundstücks die darauf ruhenden [...]
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