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BGH - Entscheidung vom 23.02.1990

V ZR 231/88

Normen:
BGB §§ 912 ff.

Fundstellen:
BGHZ 110, 298
BauR 1990, 373
DRsp I(150)306a-b
MDR 1990, 609
NJW 1990, 1791
WM 1990, 718

Die Parteien sind jede für sich zu gleichen Bruchteilen Eigentümer benachbarter Grundstücke, die ursprünglich beide den Klägern gehörten. Auf dem Grundstück Nr. 12 unterhielt der Kläger zu 2 gewerblich genutzte Räume [...]
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