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BGH - Entscheidung vom 22.05.1990

IX ZR 208/89

Normen:
BGB § 280 Abs.2, § 323, § 325, § 611

Fundstellen:
BB 1990, 1793
BGHR BGB § 325 Abs. 1 Dienstleistung 2
BGHR BGB § 325 Abs. 1 Satz 2 Dienstleistung 1
BGHR BGB § 611 Detektivvertrag 1
DRsp I(125)356e-f
MDR 1991, 46
NJW 1990, 2549
VersR 1991, 103
WM 1990, 1552

Die Klägerin betreibt ein Detektivunternehmen. Der Beklagte ist Wirtschaftsberater. Bei der von ihm betreuten Firma W. vom H. in W. (fortan: Firma) waren wiederholt Verluste im Lagerbereich aufgetreten. Um zu erfahren, [...]
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