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BGH - Entscheidung vom 30.05.1990

IV ZR 254/88

Normen:
BGB § 2325 Abs. 1 § 2325 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 1
BGHR BGB § 2325 Abs. 3 Nießbrauchsvorbehalt 1
DNotZ 1991, 902
FamRZ 1991, 552
NJW-RR 1990, 1158
WM 1990, 1637

Die Parteien sind Geschwister. Alleinerbin des im Jahre 1971 vorverstorbenen Vaters der Parteien war ihre am 30. November 1975 nachverstorbene Mutter (Erblasserin). Sie wurde gemäß Erbvertrag mit dem Kläger vom 12. [...]
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