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BGH - Entscheidung vom 01.02.1990

IX ZR 82/89

Normen:
BGB § 276 Abs.1, §§ 278, 675
BRAO § 51

Fundstellen:
BB 1990, 733
BGHR BGB § 675 Anwaltspflichten 3
BGHR BRAO § 51 Belehrungspflicht 2
BRAK-Mitt 1990, 114
DB 1990, 882
DRsp I(125)355a-c
MDR 1990, 713
NJW-RR 1990, 459
VersR 1990, 1275
WM 1990, 815

Die Klägerin stellt für Krankenhäuser Mikrofilme von Krankenunterlagen her. Der Beklagte war früher Rechtsanwalt und in dieser Eigenschaft auf der Grundlage eines Beratervertrages für die Klägerin tätig. Die Klägerin [...]
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