Vgl. auch BGH, StV 1991, 65 . Im übrigen ist nach BGH, StV 1987, 150 und NStE Nr. 12 zu § 67 StGB bei Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe stets eine Prüfung erforderlich, ob es ausreicht, nur einen Teil der Strafe [...]
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