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BGH - Entscheidung vom 16.02.1990

3 StR 390/89

Normen:
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
NStZ 1990, 332

Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschwerdeführer ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). Dagegen hat der Strafausspruch [...]
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