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BGH - Entscheidung vom 25.10.1990

IX ZR 62/90

Normen:
ZPO §§ 345, 700, § 513 Abs.2

Fundstellen:
AnwBl 1992, 38
BGHR ZPO § 513 Abs. 2 Satz 1 Verfahrensfehler 1
BGHR ZPO § 513 Abs. 2 Satz 1 Versäumnisurteil, zweites 1
BGHR ZPO § 513 Abs. 2 Satz 1 Vollstreckungsbescheid 1
BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 1
BGHR ZPO § 700 Abs. 3 Satz 3 Prüfungsumfang 1
BGHR ZPO § 700 Abs. 3 Satz 3 Verfahrensfehler 1
BGHZ 112, 367
DRsp IV(416)309b
JuS 1991, 334
MDR 1991, 146
NJW 1991, 43
WM 1991, 340

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Mahnbescheid, gegen den er Widerspruch nicht eingelegt hat, und einen Vollstreckungsbescheid über einen wie folgt umschriebenen [...]
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