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BGH - Entscheidung vom 13.09.1990

1 StR 499/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46

Fundstellen:
NStZ 1991, 328 (Schoreit)

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt; zugleich hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein [...]
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