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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

I ZR 278/88

Normen:
HdwO § 87 Nr. 3
StBerG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 2
UWG § 1

Fundstellen:
BB 1990, 2068
BGHR HdwO § 87 Nr. 3 Buchstelle 1
BGHR StBerG § 5 Abs. 1 Satz 2 Kreishandwerkerschaft 1
BGHR UWG, Erstbegehungsgefahr 1
BRAK-Mitt 1990, 256
BRAKMitt 1991, 256
DStR 1991, 168
EBE/BGH 1990, 319
MDR 1991, 221
NJW 1991, 1759
NVwZ 1991, 300
WM 1990, 1839

Die Klägerin ist eine Steuerberaterkammer, die Beklagte eine Kreishandwerkerschaft. Die Beklagte unterhält eine Handwerkerbuchstelle, die für die Mitglieder der ihr angeschlossenen Handwerksinnungen u.a. Hilfe in [...]
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