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BGH - Entscheidung vom 08.03.1990

I ZR 239/87

Normen:
UWG § 3

Fundstellen:
BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Berufsbezeichnung 1
BGHR UWG § 3 Berufsbezeichnung 2
BGHR UWG § 3 Berufsbezeichnung 3
GRUR 1990, 1032
LM § 3 UWG Nr. 306
MDR 1991, 30
NJW-RR 1991, 494
WRP 1990, 688
wrp 1990, 688

Der Kläger ist der Landesverband einer berufsständischen Vereinigung der Krankengymnasten, der sich als 'D. V. f. P. - Z. d. K.' bezeichnet. Der Verband hat nach seiner Satzung unter anderem die beruflichen und [...]
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