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BGH - Entscheidung vom 17.05.1990

IX ZR 85/89

Normen:
BGB §§ 328, 675

Fundstellen:
DRsp I(125)355d
NJW 1991, 32
NJW-RR 1991, 739
WM 1990, 1554

d. »Das BerGer. hat den Bekl. aus dem Gesichtspunkt der anwaltlichen Vertrauenshaftung für ersatzpflichtig gehalten. ... [Eine bestimmte] Auskunft [gegenüber dem Vertragsgegner] sei von beiden Seiten zum Gegenstand [...]
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