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BGH - Entscheidung vom 30.05.1990

VIII ZR 207/89

Normen:
BGB §§ 326, 535, 536

Fundstellen:
BGHZ 111, 301
DRsp I(133)416a-c
JZ 1991, 465
MDR 1991, 142
NJW 1990, 2376

(a) »... § 326 BGB [ist] auf den Renovierungsanspruch des Vermieters .. nicht anzuwenden. Die gesetzl. Regelung, die Schönheitsreparaturen dem Vermieter als einen Teil seiner Instandhaltungspflicht (§ 536 BGB ) [...]
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