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BGH - Entscheidung vom 30.05.1990

XII ZR 57/89

Normen:
BGB § 1575 Abs.2
ZPO § 323 Abs.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1579 Nr. 2 Prozeßbetrug 1
BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Abänderungsgrund 4
BGHR ZPO § 323 Abs. 2 Präklusion 4
DRsp IV(415)207a
FamRZ 1990, 1095
NJW-RR 1990, 1410

a. »Die Revision rügt die Verletzung der Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO und macht geltend, da die Bekl. .. ihre Ausbildung im Februar 1986 abgebrochen habe und ihr letztes Vorbringen zum [...]
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