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BGH - Entscheidung vom 03.04.1990

XI ZR 206/88

Normen:
BGB §§ 276, 607

Fundstellen:
BB 1990, 1220
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 31
BGHR BGB vor § 1 Vertreterhaftung 6
DRsp I(125)350e-f
KTS 1990, 494
NJW 1990, 1907
VersR 1990, 753
WM 1990, 966
ZIP 1990, 659

(e) »Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, so richten Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen sich grundsätzlich nach § 278 BGB gegen den Vertretenen und nicht gegen den [...]
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