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BGH - Entscheidung vom 07.06.1990

III ZR 155/89

Normen:
PostVerfG § 64

Fundstellen:
BB 1990, 1929
BGHR BGB § 254 Posthaftung 1
BGHR GVG § 13 Postwesen 1
BGHR PostG § 14 Abs. 1 Mitverursachung 1
BGHR PostG § 15 Abs. 1 Schaden 1
BGHR PostG § 15 Abs. 1 Zahlungsanweisung 1
BGHR PostVerfG § 64 Abs. 1 Satz 2 Rechtsnachfolge 1
BGHZ 111, 334
DB 1990, 2314
DRsp V(598)172a-d
LM § 14 PostG 1969 Nr. 1
MDR 1990, 1096
NJW 1991, 39
NJW-RR 1991, 237
VersR 1991, 79
WM 1990, 1450
ZIP 1990, 1191

Die Klägerin, eine Teilzahlungsbank, vergibt ihre Kredite auf dem Postweg über ein Konto beim Postgiroamt E. der Beklagten. Auf einen Formularantrag, in dem ein 'Alfred R.' als Kreditnehmer angegeben war und der für [...]
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