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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

III ZR 167/88

Normen:
BGB § 839 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde 2

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO ). Die Revision verspricht auch im Endergebnis keinen Erfolg (BVerfGE 54, 277 ). Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht [...]
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