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BGH - Entscheidung vom 31.01.1990

XII ZR 38/89

Normen:
AusfG v. 8. März 1960, BGBl I 169 zu dem deutschösterreichischen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag § 5
ZPO § 323, § 722, § 723, § 767

Fundstellen:
BGHR Deutsch-Österr. Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag § 5 Exequaturverfahren 1
BGHR ZPO § 323 Exequaturverfahren 1
BGHR ZPO § 33 Exequaturverfahren 1
DAVorm 1990, 357
DAVorm 1990, 564
FamRZ 1990, 504
FuR 1990, 172
MDR 1990, 718
NJW 1990, 1419

Die Antragstellerin zu 1) ist die geschiedene Ehefrau, die Antragsteller zu 2) und zu 3) sind die ehelichen Kinder des Antragsgegners. Die im Jahre 1969 in Österreich geschlossene Ehe wurde durch Beschluß des [...]
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