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BGH - Entscheidung vom 21.03.1990

VIII ZR 196/89

Normen:
BGB §§ 535, 536

Fundstellen:
AnwBl 1991, 108
BGHR AGBG § 11 Nr. 5 lit. a, Automatenaufstellvertrag 1
BGHR AGBG § 11 Nr. 6 Automatenaufstellvertrag 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Vertragsstrafe 2
BGHR GWB § 34 Automatenaufstellvertrag 1
DB 1990, 1323
DRsp I(133)411b-e
WM 1990, 1198

Der Kläger ist gewerblicher Automatenaufsteller. Der Beklagte war von 1985 bis 1987 Pächter einer Gaststätte in W., die er als Pizzeria betrieb. Am 17. November 1985 schlossen die Parteien einen formularmäßig [...]
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