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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

I ZR 236/88

Normen:
WZG § 15, § 24
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 138 Abs. 3, § 551 Nr. 7

Fundstellen:
BGHR WZG § 16 Zeichenmäßiger Gebrauch 5
GRUR 1991, 138
MDR 1991, 222
NJW 1991, 296

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsfirma der Parfümherstellerin 'Lancome S.A., Paris'. Sie führt in ihrer Firma die Bezeichnung 'Lancome' und ist ermächtigt, die Rechte aus der IR-Marke 157 412 'LACOME' der [...]
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