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BGH - Entscheidung vom 03.04.1990

XI ZR 261/89

Normen:
BGB §§ 138, 276, 607

Fundstellen:
BB 1990, 1090
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 34
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Konsumentenkredit 2
BGHZ 111, 117
DRsp I(111)174a-b
JuS 1990, 759
MDR 1990, 1001
NJW 1990, 1844
VersR 1990, 744
WM 1990, 918
ZIP 1990, 854

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die Volksbank H. N. e.G., gewährte der Beklagten mit Vertrag vom 15. Juni/6. Juli 1978 einen Kredit, der auf Verlangen der Bank mit einer Kapitallebensversicherung verbunden war. Der [...]
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