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BGH - Entscheidung vom 20.04.1990

V ZR 301/88

Normen:
ErbbauVO § 32, § 33 Abs.2

Fundstellen:
BB 1990, 1225
BGHR ErbbauVO § 2 Nr. 4 Rücknahmepflicht 1
BGHR ErbbauVO § 2 Nr. 4 Zurückbehaltungsrecht 1
BGHR ErbbauVO § 32 Abs. 1 Satz 1 Entstehungszeitpunkt 1
BGHR ErbbauVO § 33 Abs. 2 Übernahmezeitpunkt 1
BGHZ 111, 154
DB 1990, 2591
DRsp I(154)189b-c
MDR 1990, 909
NJW 1990, 2067
Rpfleger 1990, 350
WM 1990, 1394
ZIP 1990, 913

Der Beklagte bestellte durch notariellen Vertrag vom 31. Januar 1980 den Eheleuten A. ein Erbbaurecht, das sie im Jahre 1982 an W. F. veräußerten. F. belastete das Erbbaurecht zugunsten der Klägerin mit einer [...]
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