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BGH - Entscheidung vom 29.11.1990

I ZR 45/89

Normen:
ZPO § 308 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1991, 626
BGHR BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung 1
BGHR ZPO § 308 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 1
BGHR ZPO § 308 Abs. 1 Heilung 3
BGHR ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 Anfechtungsgründe 2
DAR 1991, 137
DRsp IV(415)208a-b
NJW 1991, 1683
VersR 1991, 1040
WM 1991, 599

Die R. S. OHG (im folgenden: S. OHG), ein Spezialunternehmen für Betriebsverlagerungen, sollte am 14. Juni 1984 aufgrund eines Vertrages mit der R. K. Stiftung & Co KG (im folgenden: K. KG) in So. eine [...]
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