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BGH - Entscheidung vom 23.05.1990

XII ARZ 23/90

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6 § 329 Abs. 2 Satz 1

I. Die Klägerin zu 1 ist die geschiedene Ehefrau, der Kläger zu 2 ist der eheliche Sohn des Beklagten, der im Bezirk des Amtsgerichts Frankenthal wohnt. Die Kläger haben am 4. Dezember 1989 beim Amtsgericht Siegburg [...]
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