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BGH - Entscheidung vom 25.01.1990

III ZR 43/89

Normen:
BBauG § 39j

Fundstellen:
BGHR BBauG § 39j Aufwendungsersatz 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554b ZPO ). Auch muß die Revision im Endergebnis erfolglos bleiben. Zutreffend hat das Berufungsgericht einen Entschädigungsanspruch nach § 39 j BBauG (jetzt § 39 [...]
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