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BGH - Entscheidung vom 17.09.1990

1 StR 477/90

Normen:
StPO § 261

Das Urteil kann wegen Unklarheiten in Sachverhaltsdarstellung und Beweiswürdigung nicht bestehen bleiben. Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Angeklagte auf Bitten ihres Freundes damit einverstanden, für [...]
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