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BGH - Entscheidung vom 17.07.1990

1 StR 305/90

Normen:
StGB § 21

Fundstellen:
DRsp III(310)25Nr. 9
NJW 1986, 793
NStZ 1990, 537

Vgl. auch: BGH, VRS 69, 118. Trunkenheit schließt eine Strafmilderung nach den §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB nicht generell aus (vgl. BGH, NJW 1953, 1760), sondern erst bei Hinzutreten weiterer Umstände (BGH b. Dallinger, MDR [...]
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