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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

I ZR 237/88

Normen:
BGB § 339 Satz 2
WZG § 24, § 31

Fundstellen:
BGHR BGB § 339 Satz 2 Unterlassungsversprechen 1
BGHR WZG § 31 Verwechslungsgefahr 8
BGHZ 112, 157
GRUR 1991, 139
LM § 339 BGB Nr. 32
MDR 1991, 318
NJW-RR 1991, 112

Die Klägerin ist die deutsche Vertriebsfirma der Parfümherstellerin 'Lancome S.A., Paris'. Sie führt in ihrer Firma die Bezeichnung 'Lancome' und ist ermächtigt, die Rechte der IR-Marke Nr. 157 412 'Lancome' der [...]
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