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BGH - Entscheidung vom 15.05.1990

1 StR 146/90

Normen:
StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.

Fundstellen:
DRsp III(310)32Nr. 27
NJW 1990, 3219

Die Verhinderung der Tatvollendung setzt nicht notwendig voraus, daß der Täter eigenhändig zur Erfolgsabwendung tätig wird. Ausreichend ist vielmehr, daß die Erfolgsabwendung auf seine Bemühungen zurückgeht, mag sie [...]
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