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BGH - Entscheidung vom 30.07.1990

NotZ 19/89

Fundstellen:
AnwBl 1991, 218
BGHR BNotO § 18 Abs. 1 Datenschutz 1
BGHR BNotO § 2 Satz 1 Datenschutz 1
BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Notare 2
BGHR NW DSG (1988) § 2 Abs. 1 Notare 1
BGHR NW DSG (1988) § 3 Abs. 3 lit. a, Datei, automatisierte 1
BGHZ 112, 178
CR 1991, 113
DRsp IV(485)234a-b
DRsp-ROM Nr. 1992/1084
MDR 1991, 151
NJW 1991, 568
ZIP 1990, 1586
jur-pc 1990, 732

I. Der Antragsteller ist Notar in Düsseldorf und untersteht der Dienstaufsicht des Antragsgegners. Zur Erstellung der Massenkartei und des Erbvertragsverzeichnisses setzt er eine elektronische Anlage ein, mit der er [...]
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