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BGH - Entscheidung vom 13.12.1990

III ZR 336/89

Normen:
BGB § 667

Fundstellen:
DRsp I(138)631e-f
NJW-RR 1991, 575
WM 1991, 515

e. »Zu den Gegenständen, die der Beauftragte »zur Ausführung des Auftrags erhält«, gehören nicht etwa nur solche Gerätschaften, die nach dem Zweck des Geschäftes und nach bestimmungsgemäßem Gebrauch von vornherein [...]
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