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BGH - Entscheidung vom 20.06.1990

IV ZR 298/89

Normen:
BGB § 827 S.1
PflVG (1965) § 3 Nr. 1
PflichtversG § 3 Nr.1
VVG § 152

Fundstellen:
BGHR PflVG § 3 Nr. 1 Zurechnungsunfähigkeit 1
BGHR VVG § 152 Zurechnungsunfähigkeit 1
BGHZ 111, 372
DRsp II(229)253c
NJW 1990, 2387
VersR 1990, 888

Die in der Berufungs- und Revisionsinstanz am Verfahren nicht mehr beteiligte frühere Beklagte zu 1) (künftig VN genannt) hatte ihren PKW bei der Beklagten zu 2) (künftig Beklagte genannt) haftpflichtversichert. Da sie [...]
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