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BGH - Entscheidung vom 04.10.1990

I ZR 139/89

Normen:
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 16

Fundstellen:
BGHR UrhG § 16 Computerprogramm 1
BGHR UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1 Computerprogramm 1
BGHR UrhG § 2 Abs. 2 Darlegungslast 1
BGHZ 112, 264
CR 1991, 80
EWiR § 2 UrHG 1/91, 295
GRUR 1991, 449
NJW 1991, 1231
ZIP 1991, 191

Die Klägerin stellt Datenverarbeitungsanlagen (Computer, Hardware) her und vertreibt diese; sie bietet für ihre Anlagen auch die dazugehörige Systemsoftware an. Die Beklagte zu 1 - eine GmbH, die durch den Beklagten zu [...]
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