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BGH - Entscheidung vom 29.08.1990

3 StR 184/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
GVG § 45 Abs. 2
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 23
BGHR GVG § 45 Abs. 2 Satz 1 - Auslosung 1
BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Beweisantrag 18
BGHR StPO § 261 - Innbegriff der Verhandlung 23
BGHSt 37, 162
DRsp IV(455)122b-c
DRsp-ROM Nr. 1994/78
EBE 1990, 330
JR 1991, 472
MDR 1991, 72
NJW 1991, 435
NStZ 1990, 602
StV 1991, 2
VRS 80, 128
wistra 1991, 66

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und mit unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmitteln unter [...]
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