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BGH - Entscheidung vom 02.02.1990

V ZR 266/88

Normen:
BGB § 144 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1990, 587
BGHR BGB § 144 Abs. 1 Bestätigungswille 1
BGHZ 110, 220
DRsp I(111)171f
DRsp I(130)302e-f
DRsp-ROM Nr. 1992/1420
JZ 1990, 499
MDR 1990, 527
NJW 1990, 1106
WM 1990, 894
ZIP 1990, 314

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 24. März 1986 kauften die Kläger von dem Beklagten ein Hausgrundstück. Mit der Behauptung, der Beklagte habe die vorhandene Feuchtigkeit im Keller arglistig verschwiegen, [...]
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