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BGH - Entscheidung vom 16.07.1990

III ZB 26/90

Normen:
GVG § 21b Abs. 6 Satz 2

Fundstellen:
BGHR GVG § 21b Abs. 6 Satz 4 Rechtsmittel 1
BGHR SH LRiG § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beurlaubung von Richtern 1

I. Bei dem Amtsgericht N. wurden am 10. Dezember 1986 zwei Mitglieder des Präsidiums neu gewählt. An der Wahl nahm die Richterin am Amtsgericht M., Amtsgericht N., teil. Diese Richterin war vom 14. Februar 1985 bis zum [...]
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