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BGH - Entscheidung vom 22.03.1990

IX ZR 128/89

Normen:
BRAO § 43, § 51

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Anwaltshaftung 2
BGHR BRAO § 43 Belehrungspflicht 1
MDR 1990, 916
NJW 1990, 2128
WM 1990, 1161

Der Kläger, der als Rechtsanwalt den Beklagten in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht vertreten hat, begehrt die Feststellung, daß dem Beklagten hieraus keine Schadensersatzansprüche zustehen. Das [...]
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