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BGH - Entscheidung vom 23.10.1990

XI ZR 20/90

Normen:
ZPO § 277 Abs. 2, § 296 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1991, 302
BGHR ZPO § 277 Abs. 2 Belehrung 1
BGHR ZPO § 296 Abs. 1 Verzögerung 4
BRAK-Mitt 1991, 112
DRsp IV(413)214a
MDR 1991, 436
NJW 1991, 493
VersR 1991, 1192

a. »Die nicht zu beanstandende Fristsetzung war mit der nach § 277 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Belehrung über die Folgen der Fristversäumung versehen. Diese Belehrung beschränkte sich allerdings auf eine Wiederholung des [...]
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