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BGH - Entscheidung vom 22.06.1990

V ZR 3/89

Normen:
BGB § 921

Fundstellen:
BB 1990, 1934
BGHZ 112, 1
DRsp I(150)307b-c
NJW 1990, 2555
RdL 1990, 208
WM 1990, 1719

Die Beklagte verwaltet das Grundstück G.straße 50 B in H.. Ihm ist das von der Klägerin verwaltete Grundstück G.straße 50 vorgelagert, dessen Hoffläche über keine ausreichende eigene Zuwegung für Kraftfahrzeuge [...]
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