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BGH - Entscheidung vom 23.03.1990

V ZR 58/89

Normen:
TA Lärm

Fundstellen:
BGHR BGB § 906 Abs. 1 Immissionsbeschränkung 1
BGHR BGB § 906 Abs. 1 Schutzmaßnahmen 1
BGHR BGB § 906 Abs. 1 Wesentlichkeit 1
BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 1 Ortsüblichkeit 1
BGHR BGB § 906 Gemeinschaftsverhältnis, nachbarliches 1
BGHZ 111, 63
DRsp I(150)305a-e
DVBl 1990, 771
DÖV 1990, 698
JZ 1991, 91
MDR 1990, 706
NJW 1990, 2465
UPR 1990, 261
WM 1990, 1074
WuM 1990, 252
ZMR 1990, 262

Der Kläger ist Eigentümer eines Hausgrundstücks in W. (Parzelle 373/2), das er mit seiner Familie bewohnt. Ein Teil des Hauses ist vermietet. Im Norden grenzt sein Grundstück an ein größeres Gelände (Parzelle 379/2), [...]
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