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BGH - Entscheidung vom 08.11.1990

VII ZR 3/90

Normen:
ZPO § 528 Abs.2

Fundstellen:
AnwBl 1992, 40
BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Nachlässigkeit, grobe 5
BauR 1991, 257
DRsp IV(416)312a
LM § 528 ZPO Nr. 40
MDR 1991, 523
NJW-RR 1991, 701
WM 1991, 883
ZfBR 1991, 68

Die Klägerin errichtete für die Beklagten aufgrund Pauschalvertrages vom 15. März 1985 ein Wohnhaus, das Ende 1985 bezugsfertig wurde. Restarbeiten wurden im Dezember 1986 abgeschlossen. Mit im Dezember 1987 [...]
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