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BGH - Entscheidung vom 22.11.1990

IX ZR 103/90

Normen:
BGB § 166 Abs.1
KO § 30 Nr.2

Fundstellen:
AnwBl 1991, 267
BGHR BGB § 166 Abs. 1 Wissenszurechnung 2
BGHR KO § 30 Zahlungseinstellung 1
DRsp IV(438)237a-b
EWiR § 30 KO 1/91, 277
KTS 1991, 279
NJW 1991, 980
WM 1991, 152
ZIP 1991, 39

Der Weinhändler H. H. hatte Interessenten für den Fall, daß er für sie Wein kaufe und später versteigere, Gewinne von über 30 % in Aussicht gestellt. Wie viele andere Anleger auch zahlten die Beklagten gegen [...]
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