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BGH - Entscheidung vom 09.11.1990

V ZR 194/89

Normen:
ZPO § 296, § 528, § 445, § 448

Fundstellen:
AnwBl 1991, 159
BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Ermessensfehler 1
JurBüro 1991, 1049
NJ 1991, 231
NJW 1991, 1181

Die Kläger kauften am 8. Juli 1986 von dem Beklagten ein Hausgrundstück unter Ausschluß der Gewährleistung für Sachmängel. Im Kaufvertrag 'sicherte' der Beklagte 'zu', daß ihm keine Mängel an dem Objekt bekannt seien. [...]
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