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BGH - Entscheidung vom 13.12.1990

III ZR 333/89

Normen:
BGB §§ 164 ff, § 168, § 627

Fundstellen:
BGHR BGB § 168 Satz 1 Verhandlungsvollmacht 1
BGHR BGB § 627 Abs. 1 Namensverwertung 1
DRsp-ROM Nr. 1992/863
DRsp I(112)165a-b
DRsp I(138)607a
LM § 627 BGB Nr. 11
NJW-RR 1991, 439
WM 1991, 604

Die Parteien schlossen am 6. September 1987 zur Urkundenrolle Nr. 476/1987 des Notars W. in B. einen Vertrag zum Zwecke der Vermarktung des Namens und des Familienemblems des Klägers. Der Beklagte sollte die hierfür [...]
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