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BGH - Entscheidung vom 27.11.1990

XI ZR 115/89

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
BB 1991, 644
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 36
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 37
DB 1991, 380
DRsp I(125)353e
EWiR § 53 BörsG 1/91, 259
LM § 276 [Fa] BGB Nr. 115
NJW 1991, 1106
NJW 1991, 110
NJW-RR 1991, 859
WM 1991, 127
ZIP 1991, 87

c. » Die Grundsätze, die der BGH zur Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warentermin-Optionen entwickelt hat [vgl. Ü-Bl. I (125) 276 BGB Randnr. 5. 1 2], finden auch dann Anwendung, wenn es, wie hier, um Geschäfte [...]
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