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BGH - Entscheidung vom 24.04.1990

XI ZR 236/89

Normen:
BGB §§ 276, 607

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflichten 32
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflichten 33
DB 1990, 1181
DRsp II(224)197c-e
MDR 1990, 916
NJW-RR 1990, 876
VersR 1991, 190
WM 1990, 920
WM 1990, 921
ZfBR 1992, 157

c-d. »Eine kreditgebende Bank ist nach der ständ. Rechtspr. des BGH grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären. Insbesondere [...]
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