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BGH - Entscheidung vom 27.09.1990

VII ZR 324/89

Normen:
BGB § 631
MRVG Art. 10 § 3
MRVerbG Art.10 § 3

Fundstellen:
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Belehrungspflicht 1
BGHR MRVG Art. 10 § 3 Koppelungsverbot 2
BauR 1991, 114
DB 1991, 163
DRsp I(138)601a
LM MRVerbG Nr. 19
NJW-RR 1990, 341
NJW-RR 1991, 143
WM 1991, 22
ZfBR 1991, 14

Die Kläger verlangen von dem Beklagten aus abgetretenem Recht Schadensersatz wegen der Verletzung von Notaramtspflichten. Der Beklagte, Notar in M., beurkundete am 11. August 1987 in W. einen Vertrag zwischen den [...]
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